Die Arbeit ist die Betreuung von 1 oder 2 alten Menschen in ihrem Haus in Deutschland. Die Frau oder der Mann haben verschiedene Behinderungen. Sie sind zum Beispiel im Rollstuhl, oder Sie sind dement. Sie wollen nicht in ein Heim. Sie wollen gern weiter zu Hause leben. Die Kinder sind berufstätig oder wohnen weit entfernt. Deshalb brauchen diese alten Menschen die Hilfe einer Betreuerin. Sie erledigt alle Arbeiten rund um den Menschen zu seiner Zufriedenheit. Die Betreuerin macht die Grundpflege: Aufstehen – Waschen - Duschen – Anziehen – Ausziehen - zu Bett gehen Spazierengehen – Medikamente richtig einnehmen - zur Toilette gehen Sie organisiert den Haushalt: Einkaufen - Kochen - das Haus sauber halten – Wäschepflege - Garten Die Arbeit ist von Haus zu Haus verschieden. Wir sagen Ihnen vorher in etwa, was die Arbeit ist. Medizinische Arbeiten machen Sie nicht. Dafür kommt – wenn nötig – eine deutsche Krankenschwester.
Einen positiven Charakter und Freude an der Arbeit im Haus eines alten Menschen. Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft Erfahrung mit dieser Arbeit. Den Entschluss für jeweils 2/3 oder mehr Monate im Wechsel mit einer anderen Frau in dem Haus zu arbeiten Sorgfalt im Umgang mit alten Menschen, Pünktlichkeit, Sauberkeit Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit.
Sorgfältig ausgewählte, ordentliche Familien bei denen Sie keine Probleme haben ihr Geld zu bekommen oder schlecht behandelt zu werden. Kost und Logis frei - 2 Wochen Probezeit Hilfe bei Problemen Weitervermittlung und Transfer an eine andere Familie wenn es in diesem Haus nicht funktioniert.
E-101 Formular
Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften
Sie ist hauptsächlich für Personen erforderlich, die vorübergehend von ihrem Arbeitgeber in ein anderes Mitgliedsland entsandt werden. Außerdem ist sie für vorübergehende selbstständige Tätigkeiten in einem anderen EU-Land zu verwenden. Dieses Formular ist maximal 12 Monate gültig.
Für Arbeitnehmer und Selbständige gelten die Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit des Landes in dem sie arbeiten. Dies ist auch dann der Fall, wenn sie dort nicht wohnen, sondern zum Beispiel in einem Nachbarstaat, und nur jeden Morgen zur Arbeit über die „Grenze" fahren. Eine Ausnahme besteht jedoch bei so genannten Entsendeten und Selbständigen, die ihre Tätigkeit kurzfristig in einem anderen Land ausüben.
Entsendete sind Erwerbstätige, die von ihrem Unternehmen zeitweilig in ein anderes Land geschickt werden, um dort ihre Arbeit zu verrichten. Für diese Personen, gilt weiterhin, dass sie durch das Land versichert sind, in dem sie eigentlich arbeiten. Bedingungen hierfür sind allerdings, dass die Entsendung oder die selbständige Tätigkeit eine Dauer von zwölf Monaten nicht übersteigt und der Entsandte nicht einen anderen Arbeitnehmer ablöst, dessen zwölfmonatige Entsendung zuvor geendet ist.
Um diese zu bekommen stellt der Arbeitgeber einen Antrag beim zuständigen Träger. Bei gesetzlich Krankenversicherten ist dies die jeweilige Krankenkasse. Selbständige müssen den Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Der Arbeitgeber oder der Selbständige muss in diesem Antrag unter anderem Angaben zum Arbeitnehmer und zur Beschäftigung in Deutschland machen. Der Arbeitgeber gibt auch Informationen über die Entsendung. Er nennt zum Beispiel das Land in das der Arbeitnehmer entsandt wird, sowie die Dauer der Entsendung. Dieser Antrag wird dann der gesetzlichen Krankenkassen, im Falle des Selbständigen dem Rentenversicherungsträger zugeleitet. Sodann wird der Vordruck E 101 ausgestellt. Dies bedeutet auch, dass weiterhin Sozialversicherungsbeiträge in dem ursprünglichen Arbeitsland gezahlt werden.